Verga­be­recht­liche Fallstricke für Zuwen­dungs­emp­fänger

Ein Dauer­brenner in unserer Beratung ist das Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht. Zuwen­dungs­emp­fänger sind durch Auflagen in Zuwen­dungs­be­scheiden verpflichtet, Verga­be­ver­fahren durch­zu­führen. Verstöße gegen die Auflagen zum Vergaberecht führen teilweise noch viele Jahre später zu einem (Teil-) Widerruf eines Zuwen­dungs­be­scheides und nicht unerheb­li­chen Rückfor­de­rungen. Eine Darstel­lung der aktuellen Recht­spre­chung und von Praxis­bei­spielen waren Gegen­stand eines Vortrages von Rechts­an­wältin Katja Gnittke auf dem 13. Kölner Verga­be­treff am 06.11.2025 (https://kongresse.reguvis.de/koelner-vergabetreff/). Ein beson­derer Schwer­punkt lag in den Chancen und Risiken der erhöhten Wertgrenzen für Direkt­auf­träge z.B. in Baden-Württemberg, Bayern und Branden­burg sowie der ab 01.01.2026 für nordrhein-westfälische Kommunen geltenden Regelung in § 75 a GO NRW. Vorge­stellt wurden Lösungs­an­sätzen z. B. über Rahmen­ver­ein­ba­rungen und Gestal­tungs­mög­lich­keiten über Projekt­part­ner­schaften und Weiter­lei­tungen. Bei Inter­esse können Sie die Präsen­ta­tion von Katja Gnittke bei WMRC anfor­dern. Insge­samt bot der 13. Kölner Verga­be­treff wieder einmal einen umfas­senden Überblick über aktuelle verga­be­recht­liche Entwick­lungen und spannende Diskus­sionen mit den Referie­renden und Teilneh­menden.