Vergaberechtliche Fallstricke für Zuwendungsempfänger
Ein Dauerbrenner in unserer Beratung ist das Zuwendungsvergaberecht. Zuwendungsempfänger sind durch Auflagen in Zuwendungsbescheiden verpflichtet, Vergabeverfahren durchzuführen. Verstöße gegen die Auflagen zum Vergaberecht führen teilweise noch viele Jahre später zu einem (Teil-) Widerruf eines Zuwendungsbescheides und nicht unerheblichen Rückforderungen. Eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und von Praxisbeispielen waren Gegenstand eines Vortrages von Rechtsanwältin Katja Gnittke auf dem 13. Kölner Vergabetreff am 06.11.2025 (https://kongresse.reguvis.de/koelner-vergabetreff/). Ein besonderer Schwerpunkt lag in den Chancen und Risiken der erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge z.B. in Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg sowie der ab 01.01.2026 für nordrhein-westfälische Kommunen geltenden Regelung in § 75 a GO NRW. Vorgestellt wurden Lösungsansätzen z. B. über Rahmenvereinbarungen und Gestaltungsmöglichkeiten über Projektpartnerschaften und Weiterleitungen. Bei Interesse können Sie die Präsentation von Katja Gnittke bei WMRC anfordern. Insgesamt bot der 13. Kölner Vergabetreff wieder einmal einen umfassenden Überblick über aktuelle vergaberechtliche Entwicklungen und spannende Diskussionen mit den Referierenden und Teilnehmenden.