Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Im Bereich des Öffentlichen Bau- und Planungsrechts prüfen wir die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihr Vorhaben. Beim Planungsrecht stehen insbesondere Bauleitpläne, Entwicklungssatzungen und Regionalpläne im Vordergrund. Sollen solche Instrumente erst geschaffen werden, unterstützen wir den Aufstellungsprozess. Wir unterstützen unsere Mandanten auch in Planfeststellungsverfahren, sei es auf Seiten der Vorhabenträger, der Planfeststellungsbehörden oder auf Seiten der betroffenen Anwohner. Häufig werden Fragen des Öffentlichen Bau- und Planungsrechts im Rahmen von städtebaulichen Verträgen, geregelt. Die Frage des zulässigen Regelungsumfangs solcher Verträge (Stichwort: Kopplungsverbot) erfordert umfassende Kompetenz und Erfahrung mit den Verwaltungsabläufen, über die WMRC aufgrund langjähriger Expertise verfügt. Hinzu kommt das Bauordnungsrecht mit seinen besonderen (und in jedem Bundesland verschiedenen) Anforderungen insbesondere an die Genehmigungsbedürftigkeit, Abstandsflächen und den Brandschutz.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Raumordnung und Stadtplanung (Bebauungs‑, Flächennutzungs- und Regionalpläne)
- Besonderes Städtebaurecht (Entwicklungsmaßnahme, Sanierungsmaßnahme)
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Sicherung der Planung durch Veränderungssperre/Zurückstellung von Baugesuchen
- Flächensicherung (Enteignung und Besitzeinweisung)
- Umgang mit Altlasten bei der Planung
- Natur- und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im B‑Plan-Verfahren und bei der Vorhabengenehmigung
- Städtebauliche Verträge
- Baugenehmigungsverfahren, Vorbescheid
- Bauordnungsrecht (insbesondere: Abstandsflächen, Brandschutz, Baulasten, Immissionsschutzrecht)
- Denkmalschutzrecht
- Grundstücksbewertung
- Nachbarschutz