Notarielle Leistungen
Die notarielle Tätigkeit von Dr. Wichert erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
Immobilien
Wer eine Immobilie (z.B. Hausgrundstück oder Wohnung) erwirbt oder veräußert, muss zur Notarin oder zum Notar. Notar Dr. Wichert entwirft die entsprechenden Verträge, wobei er im Rahmen seiner Amtspflichten den Willen der Beteiligten erforscht und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Vertrags und ihrer Erklärungen belehrt. Ziel ist eine ausgewogene und sichere Urkundengestaltung. Nach erfolgtem Vertragsschluss sorgt Notar Dr. Wichert für den sicheren Vollzug, insbesondere den grundbuchlichen Vollzug (z.B. Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch). Entsprechendes gilt insbesondere für Finanzierungsgrundpfandrechte (z.B. die Grundschuld, die ein Bankdarlehen absichert), die im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft stehen.
Vorweggenommene Erbfolge
Wer sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen will, erstrebt meist steuerliche Vorteile (z.B. die Ausnutzung von Freibeträgen) und die Vermeidung ggf. langwieriger erbrechtlicher Auseinandersetzungen. Insbesondere soweit Grundstücke, Wohnungen oder Unternehmen übertragen werden sollen, ist ggf. die notarielle Mitwirkung erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten der übertragenden Person (z.B. Nießbrauch oder Wohnungsrecht). Auch in diesem Bereich ermittelt Notar Dr. Wichert den Willen der Beteiligten und klärt gemäß den notariellen Amtspflichten über die Reichweite des Geschäfts und der Erklärungen auf.
Unternehmensrecht
Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) und Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG und GmbH & Co. KG). Insbesondere bei Gründung und Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften ist die notarielle Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben. KG, OHG und GmbH & Co. KG müssen zum Handelsregister angemeldet werden, was in der Regel eine notarielle Beglaubigung voraussetzt. Das gleiche gilt für eine GbR, wenn für sie ein Recht im Grundbuch eingetragen werden soll (z.B. die Eigentümerstellung). Dies erfordert seit 2024 die Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister als sog. „eGbR“. Auch in diesem Bereich steht Notar Dr. Wichert zu Ihrer Verfügung und sorgt im Rahmen der notariellen Amtspflichten für eine ausgewogene Vertragsgestaltung und einen sicheren registerlichen Vollzug.
Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts wirkt Notar Dr. Wichert insbesondere an der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen mit. Testamente können notariell beurkundet werden, was jedoch nicht zwingend ist. Der Vorteil der Beurkundung kann darin liegen, dass die Erben ein Grundstück ohne Erbschein auf sich umschreiben lassen und so die Erbscheinskosten vermeiden können, sowie in der Sicherheit der amtlichen Verwahrung. Liegt kein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, ist Notar Dr. Wichert u.a. im Rahmen der Beantragung eines Erbscheins für Erbinnen und Erben tätig.
Allgemeines
Für alle Bereiche der notariellen Tätigkeit gilt:
Amtssitz von Notar Dr. Wichert ist Berlin. Das heißt, dass er Urkundstätigkeiten grundsätzlich nicht außerhalb Berlins vornehmen darf (daneben ist in bestimmten Fällen die Beurkundung bzw. Beglaubigung mittels Videokommunikation zulässig). Das bedeutet jedoch nicht zugleich, dass auch der Vertragsgegenstand in Berlin liegen muss. So kann Notar Dr. Wichert z.B. einen Kaufvertrag über ein Grundstück in Niedersachsen oder Brandenburg beurkunden, wenn nur die Parteien ihre Erklärungen in Berlin abgeben (wobei freilich eine Partei außerhalb Berlins – z.B. an ihrem Wohnort – bei einer Notarin oder einem Notar nachgenehmigen kann).
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Notarinnen und Notare dürfen also weder weniger noch mehr verlangen als die gesetzlichen Gebühren. Notarielle Leistungen in Berlin sind also nicht teurer als im ländlichen Raum
