Privates Bau- und Architektenrecht

Baurecht

WMRC berät und vertritt Sie umfas­send bei der Reali­sie­rung Ihres Bauvor­ha­bens, sowohl im Zusam­men­hang mit der Errich­tung und Sanie­rung von Gebäuden und Anlagen als auch bei der Schaf­fung von Infrastruktur. Wir unter­stützen bei der Gestal­tung der privat­recht­li­chen (Vertrags-) Bezie­hungen, um die Inter­essen unserer Mandanten zu sichern. Wenn Förder­mittel in Anspruch genommen werden oder der Bauherr ein öffent­li­cher Auftrag­geber ist, muss der Architekten- und Bauver­trag in der Regel öffent­lich ausge­schrieben werden. Wir beraten bei der Gestal­tung von Verträgen mit Planungs­büros und zur HOAI. Während der Bauphase werden wir einbe­zogen, wenn es nicht so läuft wie geplant, z.B. bei Behin­de­rungs­an­zeigen, Bauverzug oder einer Kündi­gung des Bauver­trages.

Beratungs­schwer­punkte sind:

  • Verga­be­ver­fahren
  • Berück­sich­ti­gung von Vorgaben aus Zuwen­dungs­be­scheiden und ‑verträgen
  • Gestal­tung und Manage­ment der Architekten- und Bauver­träge
  • HOAI und VOB/B
  • Baube­glei­tende Rechts­be­ra­tung (z.B. Umgang mit Behin­de­rungs­an­zeigen, Bauverzug, Mängeln, Kündi­gung)
  • Ihre Rechte bei Insol­venz des Vertrags­part­ners

Ihre Ansprech­partner: