Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Im Bereich des Öffentlichen Bau- und Planungsrechts prüfen wir die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihr Vorhaben. Beim Planungsrecht stehen insbesondere Bauleitpläne, Entwicklungssatzungen, Planfeststellungsbeschlüsse und Regionalpläne im Vordergrund. Sollen solche Instrumente erst geschaffen werden, unterstützen wir den Aufstellungsprozess. Hinzu kommt das Bauordnungsrecht mit seinen besonderen (und in jedem Bundesland verschiedenen) Anforderungen insbesondere an die Genehmigungsbedürftigkeit, Abstandsflächen und den Brandschutz. Häufig werden Fragen des Öffentlichen Bau- und Planungsrechts im Rahmen von städtebaulichen Verträgen, geregelt. Die Frage des zulässigen Regelungsumfangs solcher Verträge (Stichwort: Kopplungsverbot) erfordert umfassende Kompetenz und Erfahrung mit den Verwaltungsabläufen, über die WMRC aufgrund langjähriger Expertise verfügt..
Beratungsschwerpunkte sind:
- Raumordnung und Stadtplanung (Bebauungs‑, Flächennutzungs- und Regionalpläne)
- Sicherung der Planung durch Veränderungssperre/Zurückstellung von Baugesuchen
- Umgang mit Altlasten bei der Planung
- Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen bei Planung und Realisierung
- Baugenehmigungsverfahren, Vorbescheid
- Städtebauliche Verträge
- Besonderes Städtebaurecht (Entwicklungsmaßnahme, Sanierungsmaßnahme)
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Bauordnungsrecht (insbesondere: Abstandsflächen, Brandschutz, Baulasten)
- Denkmalschutzrecht
- Grundstücksbewertung
- Flächensicherung (Enteignung und Besitzeinweisung)
- Nachbarschutz