Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Baurecht

Im Bereich des Öffent­li­chen Bau- und Planungs­rechts prüfen wir die planungs- und bauord­nungs­recht­li­chen Voraus­set­zungen für Ihr Vorhaben. Beim Planungsrecht stehen insbe­son­dere Bauleit­pläne, Entwick­lungs­sat­zungen, Planfest­stel­lungs­be­schlüsse und Regio­nal­pläne im Vorder­grund. Sollen solche Instru­mente erst geschaffen werden, unter­stützen wir den Aufstel­lungs­pro­zess. Hinzu kommt das Bauord­nungs­recht mit seinen beson­deren (und in jedem Bundes­land verschie­denen) Anfor­de­rungen insbe­son­dere an die Geneh­mi­gungs­be­dürf­tig­keit, Abstands­flä­chen und den Brand­schutz. Häufig werden Fragen des Öffent­li­chen Bau- und Planungs­rechts im Rahmen von städte­bau­li­chen Verträgen, geregelt. Die Frage des zuläs­sigen Regelungs­um­fangs solcher Verträge (Stich­wort: Kopplungs­verbot) erfor­dert umfas­sende Kompe­tenz und Erfah­rung mit den Verwal­tungs­ab­läufen, über die WMRC aufgrund langjäh­riger Exper­tise verfügt..

Beratungs­schwer­punkte sind:

  • Raumord­nung und Stadt­pla­nung (Bebauungs‑, Flächennutzungs- und Regio­nal­pläne)
  • Siche­rung der Planung durch Veränderungssperre/Zurückstellung von Bauge­su­chen
  • Umgang mit Altlasten bei der Planung
  • Natur­schutz­recht­liche Kompen­sa­ti­ons­maß­nahmen bei Planung und Reali­sie­rung
  • Bauge­neh­mi­gungs­ver­fahren, Vorbe­scheid
  • Städte­bau­liche Verträge
  • Beson­deres Städte­bau­recht (Entwick­lungs­maß­nahme, Sanie­rungs­maß­nahme)
  • Vorhaben- und Erschlie­ßungs­plan
  • Bauord­nungs­recht (insbe­son­dere: Abstands­flä­chen, Brand­schutz, Baulasten)
  • Denkmal­schutz­recht
  • Grund­stücks­be­wer­tung
  • Flächen­si­che­rung (Enteig­nung und Besitz­ein­wei­sung)
  • Nachbar­schutz