12. Kölner Verga­be­Treff 2024

Katja Gnittke

Am 05.11.2024 fand der 12. Kölner Verga­be­Treff des Reguvis Verlages statt. Infor­ma­tive Vorträge gaben einen Überblick über aktuelle Recht­spre­chungen und Entwick­lungen zum Vergaberecht. Eine rundherum gelun­gene Veran­stal­tung!

Rechts­an­wältin Katja Gnittke war mit einem Vortrag zur aktuellen Recht­spre­chung zu Ausschluss­gründen nach § 124 GWB dabei. Sie stellte insbe­son­dere den in der Praxis sehr relevanten Ausschluss­tat­be­stand nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB dar. Wann kann ein Auftrag­geber einen Bieter wegen schlechter Erfah­rungen aus voran­ge­gan­genen öffent­li­chen Aufträgen von einem Verga­be­ver­fahren ausschließen? Auftrag­geber müssen Vertrags­ver­let­zungen bereits dokumen­tieren und ahnden. Wenn ein Mangel nicht zu einer Rechts­folge wie Schadens­er­satz oder Kündi­gung geführt hat, kann er nicht Basis für einen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB sein. Der Ausschluss steht im Ermessen des Auftrag­ge­bers. Im Rahmen der Ermes­sens­aus­übung muss er eine Progno­se­ent­schei­dung darüber treffen, ob der Bieter die Leistungen trotz der bishe­rigen schlechten Erfah­rungen erfüllen wird. Der Bieter muss vor einem Ausschluss angehört werden.

In Referen­ten­ent­wurf zur Reform des Verga­be­rechts (Verga­be­trans­for­ma­ti­ons­paket) des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirtschaft und Klima­schutz aus dem Oktober 2024 sind kleinere Änderungen am Wortlaut der Regelungen in § 124 Abs. 4 Nr. 7 GWB vorge­sehen, die sich näher am Wortlaut der zugrun­de­lie­genden Richt­linie 2014/24/EU orien­tieren.

Wenn Sie Inter­esse an der Präsen­ta­tion zu § 124 GWB haben, schreiben Sie eine E‑Mail an gnittke(at)wmrc.de. Wir lassen Ihnen die Präsen­ta­tion dann gerne zukommen.