Abfallwirtschaft

Abfallrecht

WMRC vertritt öffentlich-rechtliche Entsor­gungs­träger (örE) in allen Fragen des Abfall­rechts. Wir begleiten die rechts­si­chere Gestal­tung von Satzungen (Abfall­ent­sor­gungs­sat­zung und Abfall­ge­büh­ren­sat­zung) und vertreten örE in Rechts­strei­tig­keiten. Die Abstim­mung mit den Systemen und die Erstel­lung der Rahmen­vor­gabe nach Verpa­ckungs­ge­setz ist Gegen­stand unserer Beratung. WMRC berät bei der Beschaf­fung von Entsor­gungs­leis­tungen (u.a. Verwer­tung von Restab­fall, Trans­port), Liefe­rung von Abfall­be­häl­tern und Fahrzeugen (auch unter Berück­sich­ti­gung SaubFahrz­BeschG) u. v. m. (siehe auch Vergaberecht). Kommu­nale Unter­nehmen unter­stützen wir bei der Teilnahme an Ausschrei­bungen. WMRC bietet Organi­sa­ti­ons­be­ra­tung und berät zu kommu­naler Koope­ra­tion in der Abfallwirtschaft  (siehe auch Kommunal­recht und Kommunal­abgabenrecht).

Beratungs­schwer­punkte sind:

  • KrWG und Landes­ab­fall­ge­setze
  • Gestal­tung von Satzungen (Abfall­ent­sor­gungs­sat­zungen und Abfall­ge­büh­ren­sat­zungen)
  • Durch­set­zung von Überlas­sungs­pflichten
  • Bescheide (Entwurf, Prüfung), gericht­liche Verfahren
  • Durch­set­zung von Überlas­sungs­pflichten
  • Beschaffung/Vergabeverfahren
  • Entsor­gungs­ver­träge, Liefer­ver­träge, Deponie­bau­ver­träge                  
  • Abstim­mung Systeme, Verpa­ckungs­ge­setz

Ihre Ansprech­partner: