Immobilienrecht
WMRC berät Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen der Immobilienwirtschaft und die öffentliche Hand in allen Fragen rund um die Entwicklung, Finanzierung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilen. Unsere Beratung umfasst neben dem Kaufvertrag auch andere Arten der Grundstücksüberlassung, wie z.B. das Erbbaurecht und den Miet- und Pachtvertrag. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags können Bauverpflichtungen des Käufers/Investors eine Rolle spielen.
Ein besonderer Fokus gilt dabei den sog. Nutzungsverträgen, durch den der Eigentümer eines Grundstücks dem Betreiber z.B. einer Windenergieanlage oder einer PV-Anlage die Grundstücksnutzung gegen ein (oft ertragsabhängiges) Nutzungsentgelt gestattet. In jüngster Zeit spielen Fragen der Kündbarkeit solcher Verträge, insbesondere bei ausbleibender Projektrealisierung, eine große Rolle in unserer Beratungspraxis.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Grundstückskaufvertrag
- Grundstücksbewertung (ImmoWertV)
- Altlasten
- Gewerbliches Mietrecht
- Denkmalschutzrecht
- Haushalts- und Beihilfenrecht, insbesondere mit Blick auf die Kaufpreisbemessung