Immobilienrecht

Immobilienrecht

WMRC berät Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer, Unter­nehmen der Immobi­li­en­wirt­schaft und die öffent­liche Hand in allen Fragen rund um die Entwick­lung, Finan­zie­rung, Verwal­tung und Bewirt­schaf­tung von Immobilen. Unsere Beratung umfasst neben dem Kaufver­trag auch andere Arten der Grund­stücks­über­las­sung, wie z.B. das Erbbau­recht und den Miet- und Pacht­ver­trag. Im Rahmen eines städte­bau­li­chen Vertrags können Bauver­pflich­tungen des Käufers/Investors eine Rolle spielen.

Ein beson­derer Fokus gilt dabei den sog. Nutzungs­ver­trägen, durch den der Eigen­tümer eines Grund­stücks dem Betreiber z.B. einer Windener­gie­an­lage oder einer PV-Anlage die Grund­stücks­nut­zung gegen ein (oft ertrags­ab­hän­giges) Nutzungs­ent­gelt gestattet. In jüngster Zeit spielen Fragen der Kündbar­keit solcher Verträge, insbe­son­dere bei ausblei­bender Projekt­rea­li­sie­rung, eine große Rolle in unserer Beratungs­praxis.

Beratungs­schwer­punkte sind:

  • Grund­stücks­kauf­ver­trag          
  • Grund­stücks­be­wer­tung (ImmoWertV)
  • Altlasten
  • Gewerb­li­ches Mietrecht
  • Denkmal­schutz­recht
  • Haushalts- und Beihil­fen­recht, insbe­son­dere mit Blick auf die Kaufpreis­be­mes­sung