Unsere Mandanten sind Zuwendungsempfänger, Zuwendungsgeber oder Zuwendungsmittler.
Wir betreuen regelmäßig Mandanten, die mit GRW (ehemals GA) Mitteln geförderte Projekte realisieren.
Ziel unserer Beratung ist die rechtssichere Realisierung von mit EU-, Bundes- und/oder Landesmitteln geförderten Vorhaben. In diesem Zusammenhang prüfen wir, ob und in welcher Höhe für konkrete Vorhaben Zuwendungen aus verschiedenen Förderprogrammen und/oder verschiedenen Förderarten (Fehlbedarfs-, Anteilsfinanzierung, Festbetragsförderung) kumuliert werden können. Daneben gehört auch die Verhinderung der Rückforderung von Zuwendungen durch die Sicherstellung der zuwendungskonformen Mittelverwendung zu unseren Aufgaben.
Zuwendungsempfänger sind durch die Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden. Verstöße gegen das Vergaberecht haben für den Zuwendungsempfänger schwere Folgen, da sie noch Jahre später zur Rückforderung der Zuwendung führen können.
Hier kommt unseren Mandanten unsere Expertise im Vergaberecht zu Gute.
Folgende Beratungsleistungen stehen im Vordergrund:
Die Bandbreite der von uns in diesem Zusammenhang betreuten Projekte reicht von der Erstellung von Förderprogrammen für die energetische Sanierung für Bestandbauten über die Vergabe von Fördermitteln für die Erprobung des Einsatzes von Dieselhybridbussen im öffentlichen Personennahverkehr bis zur Betreuung eines Pilotprojektes für den Einsatz von Mikroalgen zur Wärmeproduktion (FuE-Beihilfen).