Natur- und Artenschutzrecht
Natur‑, biotop- und artenschutzrechtlichen Fragen kommt bei der Realisierung von Infrastruktur- und städtebaulichen Vorhaben große Bedeutung zu. Rechtliche Weichenstellungen gibt es z.B. bei den zu beauftragenden artenschutzfachlichen Gutachten, die sich im gesamten Planungs- und Realisierungsprozess auswirken.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei den rechtlichen Schritten in den verschiedenen Stadien der Vorhabenplanung und ‑realisierung, z.B. vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB, sowie bei der Regional‑, Flächennutzungs‑, und Bebauungsplanung und bei der der Vorhabenrealisierung. Wichtig ist die Differenzierung der natur- biotop- und artenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Wir arbeiten eng mit verschiedenen Fachgutachtern zusammen.
Insbesondere in Stadtstaaten und in Ballungsräumen ist die Möglichkeit, Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen (CEF – und FCS Maßnahmen) außerhalb der örtlichen Zuständigkeit der die artenschutzrechtliche Genehmigung erteilenden Behörde umzusetzen, ein wichtiges Thema. Hier bestehen nach unserem Eindruck erhebliche Kenntnis- und Vollzugsdefizite.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Abarbeitung des Artenschutzes in der Bauleitplanung, Planung in die Befreiungslage hinein
- Feststellung der Betroffenheiten/ notwendige Untersuchungstiefen
- Zuständige Behörden und Beteiligung von Naturschutzverbänden bei artenschutzrechtlichen Fragen
- Abarbeitung des Artenschutzes in der Vorhabengenehmigung
- Prüfung und Nachweis der Privilegierungsvoraussetzungen des § 44 Absatz 5 BNatSchG
- Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG
- Sicherung der Umsetzung artenschutzrechtlicher Maßnahmen
- Beratung von Trägern geschützter Flächen
- Konversionsflächen
- Länderübergreifende Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen