Privates Bau- und Architektenrecht
WMRC berät und vertritt Sie umfassend bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens, sowohl im Zusammenhang mit der Errichtung und Sanierung von Gebäuden und Anlagen als auch bei der Schaffung von Infrastruktur. Wir unterstützen bei der Gestaltung der privatrechtlichen (Vertrags-) Beziehungen, um die Interessen unserer Mandanten zu sichern. Wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden oder der Bauherr ein öffentlicher Auftraggeber ist, muss der Architekten- und Bauvertrag in der Regel öffentlich ausgeschrieben werden. Wir beraten bei der Gestaltung von Verträgen mit Planungsbüros und zur HOAI. Während der Bauphase werden wir einbezogen, wenn es nicht so läuft wie geplant, z.B. bei Behinderungsanzeigen, Bauverzug oder einer Kündigung des Bauvertrages.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Vergabeverfahren
- Berücksichtigung von Vorgaben aus Zuwendungsbescheiden und ‑verträgen
- Gestaltung und Management der Architekten- und Bauverträge
- HOAI und VOB/B
- Baubegleitende Rechtsberatung (z.B. Umgang mit Behinderungsanzeigen, Bauverzug, Mängeln, Kündigung)
- Ihre Rechte bei Insolvenz des Vertragspartners