Artenschutz ist doch kein Zoo!
Das OVG Lüneburg hat mit begrüßenswerter Klarheit und Knappheit zu artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen entschieden (Bestandskräftiger Beschluss vom 12.12.2025, 1 MN 112/25). Die Konzeption vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF) muss sich an der vorgefundenen Situation im Ausgangshabitat orientieren (Leitsatz 1). Sie kann an der zeitlichen Limitierung der Habitateignung im Ausgangshabitat ausgerichtet werden. Die Ausgleichsfläche muss ihre Eignung als Ersatzhabitat…