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    Arten­schutz ist doch kein Zoo!

    Das OVG Lüneburg hat mit begrü­ßens­werter Klarheit und Knapp­heit zu arten­schutz­recht­li­chen Ausgleichs­maß­nahmen entschieden (Bestands­kräf­tiger Beschluss vom 12.12.2025, 1 MN 112/25). Die Konzep­tion vorge­zo­gener Ausgleichs­maß­nahmen (CEF) muss sich an der vorge­fun­denen Situa­tion im Ausgangs­ha­bitat orien­tieren (Leitsatz 1). Sie kann an der zeitli­chen Limitie­rung der Habitat­eig­nung im Ausgangs­ha­bitat ausge­richtet werden. Die Ausgleichs­fläche muss ihre Eignung als Ersatz­ha­bitat…