Regelungen zu Wertgrenzen für Vergabeverfahren und Direktvergaben
Nordrhein-Westfalen hat die Verpflichtung zur Anwendung der UVgO und der VOB/A für den Bereich unterhalb der europaweiten Schwellenwerte gestrichen. Einige Bundesländer haben die Wertgrenzen des Anwendungsbereichs für Direktvergaben erhöht. Die Bundesregierung bringt das Vergabebeschleunigungsgesetz auf den Weg. Beschaffungen sollen dadurch beschleunigt und entbürokratisiert werden. Die Regelungen bedeuten für Vergabestellen zunächst größere Freiheiten, wenn ein förmliches…