• Verga­be­recht­liche Fallstricke für Zuwendungs­empfänger

    Ein Dauer­brenner in unserer Beratung ist das Zuwen­dungs­ver­ga­be­recht. Zuwendungs­empfänger sind durch Auflagen in Zuwen­dungs­be­scheiden verpflichtet, Verga­be­ver­fahren durch­zu­führen. Verstöße gegen die Auflagen zum Vergaberecht führen teilweise noch viele Jahre später zu einem (Teil-) Widerruf eines Zuwen­dungs­be­scheides und nicht unerheb­li­chen Rückfor­de­rungen. Eine Darstel­lung der aktuellen Recht­spre­chung und von Praxis­bei­spielen waren Gegen­stand eines Vortrages von Rechts­an­wältin Katja Gnittke…