Vergaberechtliche Fallstricke für Zuwendungsempfänger
Ein Dauerbrenner in unserer Beratung ist das Zuwendungsvergaberecht. Zuwendungsempfänger sind durch Auflagen in Zuwendungsbescheiden verpflichtet, Vergabeverfahren durchzuführen. Verstöße gegen die Auflagen zum Vergaberecht führen teilweise noch viele Jahre später zu einem (Teil-) Widerruf eines Zuwendungsbescheides und nicht unerheblichen Rückforderungen. Eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und von Praxisbeispielen waren Gegenstand eines Vortrages von Rechtsanwältin Katja Gnittke…