Verfahren vor dem OLG Rostock: Wartezeit/Bereitstellungsfrist bei Nutzungsverträgen für Windenergie
Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 02.08.2023 (3 U 37/22) entschieden, dass Nutzungsverträge für Windenergie, die AGB des Nutzers sind, Eigentümer nicht auf potenziell unbegrenzte Zeit binden dürfen. Die streitgegenständliche Bestimmung regelte das Recht des Eigentümers, den Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn innerhalb von 4 Jahren nach Vertragsschluss kein Baubeginn für die geplante Windenergieanlage (WEA)…