Verfahren vor dem OLG Rostock: Wartezeit/Bereitstellungsfrist bei Nutzungs­ver­trägen für Windenergie

Das OLG Rostock hat mit Beschluss vom 02.08.2023 (3 U 37/22) entschieden, dass Nutzungs­ver­träge für Windenergie, die AGB des Nutzers sind, Eigen­tümer nicht auf poten­ziell unbegrenzte Zeit binden dürfen. Die streit­ge­gen­ständ­liche Bestim­mung regelte das Recht des Eigen­tü­mers, den Nutzungs­ver­trag zu kündigen, wenn inner­halb von 4 Jahren nach Vertrags­schluss kein Baube­ginn für die geplante Windener­gie­an­lage (WEA)…