Kommunal­recht und Kommunal­abgabenrecht

Kommunalrecht

WMRC berät Kommunen und kommu­nale Unter­nehmen bei der Erfül­lung ihrer Aufgaben (Leistungen der Daseins­vor­sorge wie Ver- und Entsor­gungs­leis­tungen, Rettungs­dienst, ÖPNV, Schüler­ver­kehr). Wir unter­stützen bei der Vorbe­rei­tung der Beschluss­fas­sung in Gremien und bei der Gestal­tung von Satzungen (Bebau­ungs­plan, Abfall­ent­sor­gungs­sat­zung, Gebühren‑, Beitrags- und Entgelt­sat­zungen), dem Entwurf von Dienst­an­wei­sungen zum Beispiel zur nachhal­tigen Beschaf­fung sowie im Kommunal­abgabenrecht. WMRC vertritt Mandanten vor dem Verwal­tungs­ge­richt (Normen­kon­troll­ver­fahren, Gebüh­ren­klagen)

Ein Schwer­punkt sind die Organi­sa­ti­ons­be­ra­tung und die Beratung zu kommu­naler Koope­ra­tion. Wir beraten zu den Vorgaben für wirtschaft­liche Betäti­gung und zu Förder­mit­teln. WMRC unter­stützt bei kommu­nalen Konzepten (Abfall­wirt­schafts­kon­zept, Verpfle­gungs­kon­zept, kommu­nale Klima­schutz­fonds).

Beratungs­schwer­punkte sind:

  • Abfall­ge­bühren
  • Anschluss­zwang
  • Straßen­ausbau
  • Anschluss­bei­träge
  • Eigen­be­trieb
  • Zweck­ver­band
  • Zweck­ver­ein­ba­rung
  • Anstalt öffent­li­chen Rechts (AöR)
  • Kommu­nale Unter­nehmen
  • Wirtschaft­liche Betäti­gung
  • Kommu­nales Haushalts­recht
  • Vergaberecht

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