Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht
WMRC berät Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (Leistungen der Daseinsvorsorge wie Ver- und Entsorgungsleistungen, Rettungsdienst, ÖPNV, Schülerverkehr). Wir unterstützen bei der Vorbereitung der Beschlussfassung in Gremien und bei der Gestaltung von Satzungen (Bebauungsplan, Abfallentsorgungssatzung, Gebühren‑, Beitrags- und Entgeltsatzungen), dem Entwurf von Dienstanweisungen zum Beispiel zur nachhaltigen Beschaffung sowie im Kommunalabgabenrecht. WMRC vertritt Mandanten vor dem Verwaltungsgericht (Normenkontrollverfahren, Gebührenklagen)
Ein Schwerpunkt sind die Organisationsberatung und die Beratung zu kommunaler Kooperation. Wir beraten zu den Vorgaben für wirtschaftliche Betätigung und zu Fördermitteln. WMRC unterstützt bei kommunalen Konzepten (Abfallwirtschaftskonzept, Verpflegungskonzept, kommunale Klimaschutzfonds).
Beratungsschwerpunkte sind:
- Abfallgebühren
- Anschlusszwang
- Straßenausbau
- Anschlussbeiträge
- Eigenbetrieb
- Zweckverband
- Zweckvereinbarung
- Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
- Kommunale Unternehmen
- Wirtschaftliche Betätigung
- Kommunales Haushaltsrecht
- Vergaberecht