Neue Richt­li­nien samt Muster­ver­ein­ba­rungen im Eisen­bahn­kreu­zungs­recht

Das Bundes­mi­nis­te­rium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat neue Richt­li­nien für das Eisen­bahn­kreu­zungs­maß­nahmen veröf­fent­licht (Allge­meine Rundschreiben Straßenbau Nrn. 18/2022 vom 10.08.2022 und 19/2022 vom 15.08.2022). Es handelt sich um die Richt­li­nien für die Planung, Baudurch­füh­rung und Abrech­nung von Maßnahmen nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz 2022 (Richt­li­nien Planen Bauen Abrechnen 2022) sowie um die Richt­li­nien zur Anwen­dung der…

Bekannt­ma­chung erheb­li­cher Änderungen des Eisen­bahn­kreu­zungs­rechts

Am 31.05.2021 (BGBl. I S. 1221) und am 04.06.2021 (BGBl. I S. 1221) sind erheb­liche Änderungen des Eisen­bahn­kreu­zungs­rechts bekannt gemacht worden. Das betrifft sowohl das EKrG, die 1. EKrV und die ABBV (vgl. dazu unsere Beiträge „Weitrei­chende Änderungen des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setzes beabsich­tigt – Referen­ten­ent­wurf des BMVI“ und „Änderung der 1. Eisen­bahn­kreu­zungs­ver­ord­nung (1. EKrV) und der Ablösungsbeträge-…

Weitrei­chende Änderungen des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setzes beabsich­tigt – Referen­ten­ent­wurf des BMVI

Das Bundes­mi­nis­te­rium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Referen­ten­ent­wurf eines Gesetzes u. a. zur Änderung des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setzes (EKrG) vom 17.12.2020 veröf­fent­licht. Die Schwer­punkte der Änderungen sind: 1. Einfüh­rung der hälftigen Kosten­tei­lung bei Änderungs­maß­nahmen an bestimmten Überfüh­rungen Wird an einer Überfüh­rung eine Änderungs­maß­nahme nach § 3 EKrG durch­ge­führt, so fallen die dadurch entste­henden Kosten…

Änderung der 1. Eisen­bahn­kreu­zungs­ver­ord­nung (1. EKrV) und der Ablösungsbeträge- Berech­nungs­ver­ord­nung (ABBV) – Referen­ten­ent­wurf

Das Bundes­mi­nis­te­rium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Referen­ten­ent­wurf einer Verord­nung zur Änderung kreuzungs­recht­li­cher Vorschriften vom 17.12.2020 veröf­fent­licht. Damit soll insbe­son­dere die Verwal­tungs­kos­ten­pau­schale der 1. EKrV von 10% auf 20% der Bau- und Grund­er­werbs­kosten angehoben werden. Das BMVI führt zur Begrün­dung aus, dass die seit 1964 unver­än­dert geltende Pauschale zu niedrig sei, um…