Freistel­lungs­pa­ra­graf 23 AEG wird repariert

Ende 2023 brachte ein damals überra­schender Handstrich des Gesetz­ge­bers die plane­ri­schen Grund­lagen für zahlreiche Infrastruktur- und Städte­bau­pro­jekte zu Fall. Das geschah, indem der Gesetz­geber in § 23 AEG, der die sog. Freistel­lung von Bahnbe­triebs­zwe­cken regelt, dem Bahnbe­triebs­zweck eines Grund­stücks ein „überra­gendes öffentliches Inter­esse“ verlieh, gegen das sich die Inter­essen des Antrag­stel­lers in einer Abwägung durch­setzen…

Neure­ge­lung des Freistel­lungs­ver­fah­rens nach dem Allge­meinen Eisen­bahn­ge­setz (AEG)

Mit Gesetz vom 22.12.2023 wurden die Regelungen zur Freistel­lung von Grund­stü­cken von Bahnbe­triebs­zwe­cken (§ 23 AEG) geändert. Durch die eisen­bahn­recht­liche Freistel­lung wird ein Grund­stück in die gemeind­liche Planungs­ho­heit zurück­ge­führt, wenn es für den Eisen­bahn­be­trieb nicht mehr benötigt wird. Dann können auf den teilweise schon seit Jahrzehnten brach­lie­genden Bahngrund­stü­cken dringend benötigte Wohnungen errichtet werden, insbe­son­dere auch…