Erneuerbare Energien

Energie

Nachhal­tiges Wirtschaften muss die Erneu­er­baren Energien fördern. Das fordern Ökologie und Ökonomie gleicher­maßen. Deshalb berät WMRC engagiert im Bereich der Erneu­er­baren Energien. Zu unseren Mandanten gehören Betreiber von Windenergie- und Solar­an­lagen, sowie Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer von Flächen, auf denen diese Anlagen errichtet werden sollen. Wir beraten und vertreten von der Schaf­fung der planungs­recht­li­chen Voraus­set­zungen für solche Anlagen (z.B. durch Aufstel­lung von Flächennutzungs‑, Bebauungs- und Regio­nal­plänen) bis zur Reali­sie­rung und dem Netzan­schluss. Unser beson­derer Fokus als infra­struk­tur­er­fah­rene Kanzlei gilt auch hier der Flächen­si­che­rung, insbe­son­dere durch sog. Nutzungs­ver­träge, sowie deren Kündbar­keit (wenn der Projek­tierer die geplante Anlage nicht inner­halb eines bestimmten Zeitraums baut und in Betrieb nimmt).

Beratungs­schwer­punkte sind:

  • Flächennutzungs‑, Bau‑, Regio­nal­pläne
  • Nutzung von Deponie­flä­chen
  • Nutzungs­ver­träge
  • Anschluss­strei­tig­keiten mit dem Netzbe­treiber
  • ggf. Zuwendungs- und beihil­fen­recht­liche sowie verga­be­recht­liche Fragen

Ihre Ansprech­partner: