Erneuerbare Energien
Nachhaltiges Wirtschaften muss die Erneuerbaren Energien fördern. Das fordern Ökologie und Ökonomie gleichermaßen. Deshalb berät WMRC engagiert im Bereich der Erneuerbaren Energien. Zu unseren Mandanten gehören Betreiber von Windenergie- und Solaranlagen, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen, auf denen diese Anlagen errichtet werden sollen. Wir beraten und vertreten von der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für solche Anlagen (z.B. durch Aufstellung von Flächennutzungs‑, Bebauungs- und Regionalplänen) bis zur Realisierung und dem Netzanschluss. Unser besonderer Fokus als infrastrukturerfahrene Kanzlei gilt auch hier der Flächensicherung, insbesondere durch sog. Nutzungsverträge, sowie deren Kündbarkeit (wenn der Projektierer die geplante Anlage nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums baut und in Betrieb nimmt).
Beratungsschwerpunkte sind:
- Flächennutzungs‑, Bau‑, Regionalpläne
- Nutzung von Deponieflächen
- Nutzungsverträge
- Anschlussstreitigkeiten mit dem Netzbetreiber
- ggf. Zuwendungs- und beihilfenrechtliche sowie vergaberechtliche Fragen