Zuwendungsrecht
Im Zuwendungsrecht zählen Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber– auch Zentralstellen und Weiterleitende zu unseren Mandanten.
Zuwendungsgeber beraten wir z.B. bei Förderrichtlinien und bei der Verwendungsnachweisprüfung. Wir beraten Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung und im Zusammenhang mit Auflagen und der zweckentsprechenden Mittelverwendung. Regelmäßig sind das Besserstellungsverbot, der Eigenmittelanteil und die Gestaltung der Kooperation mit Dritten (Projektpartner, Subunternehmer, Weiterleitung) Gegenstand unserer Beratung. Einer unserer Schwerpunkte ist die Beratung von Zuwendungsempfängern zum Vergaberecht. Unsere Beratung betrifft Zuwendungen in unterschiedlichen Bereichen (u.a. Naturschutz, GRW, entwicklungswichtige Vorhaben, Forschung, Infrastruktur, Kultur, Sozialstruktur, Bildung, Gesellschaftspolitik, Klimaschutz, zivile Konfliktbearbeitung und Friedensförderung, Humanitäre Hilfe, Forschung und Entwicklung, Kultur, Bildung).
Beratungsschwerpunkte sind:
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
- Förderrichtlinien verschiedener Bundesressorts
- EU-Mittel
- Bundesmittel
- Landesmittel
- Fördermittel internationaler Organisationen
- Private Mittel
- Förderarten (Fehlbedarfs‑, Anteilsfinanzierung, Festbetragsförderung)
- Institutionelle Förderung
- Projektförderung
- Projekte im (außereuropäischen) Ausland (z.B. „shrinking spaces“, Währungsrisiko)
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
- Prüfung der Möglichkeit der Kumulation von Fördermitteln
- Ausgestaltung von Zuwendungsbescheiden
- Gestaltung von Zuwendungsverträgen
- Weiterleitungsverträge
- Nebenbestimmungen: ANBest‑P, ANBest‑I, BNBest
- Durchführung von zuwendungsrechtskonformen Vergabeverfahren
- Erstellung/Prüfung von Verwendungsnachweisen
- Finanzkorrekturen
- Abwehr/Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen im Widerspruchs- und Klageverfahren
- Rückforderung von Zuwendungen in der Weiterleitungskette
- Beihilfenrecht