Bekanntmachung erheblicher Änderungen des Eisenbahnkreuzungsrechts
Am 31.05.2021 (BGBl. I S. 1221) und am 04.06.2021 (BGBl. I S. 1221) sind erhebliche Änderungen des Eisenbahnkreuzungsrechts bekannt gemacht worden. Das betrifft sowohl das EKrG, die 1. EKrV und die ABBV (vgl. dazu unsere Beiträge „Weitreichende Änderungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes beabsichtigt – Referentenentwurf des BMVI“ und „Änderung der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) und der Ablösungsbeträge- Berechnungsverordnung (ABBV) – Referentenentwurf“).
WMRC Rechtsanwälte werden die Änderungen sowohl hier als auch in verschiedenen Seminaren (siehe dazu unserer Seminare Eisenbahnkreuzungsrecht – Grundlagen und Anwendungsprobleme, Eisenbahnkreuzungsrecht – Grundlagen und Praxisfälle (Teil 1: Rechtliche Grundlagen), Eisenbahnkreuzungsrecht – Grundlagen und Praxisfälle (Teil 2: Praxisfälle und vertiefende rechtliche Darstellung)) behandeln.
Alternativer Weg: Beschaffung von Natursteinen unter Berücksichtigung der Transportentfernung – Ein Beitrag von Rechtsanwältin Katja Gnittke im Rahmen der Fachkonferenz „Natursteine aus verantwortlichen Lieferketten“ am 15./16.09.2020 in Stuttgart