Neue Richt­li­nien samt Muster­ver­ein­ba­rungen im Eisen­bahn­kreu­zungs­recht

Das Bundes­mi­nis­te­rium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat neue Richt­li­nien für das Eisen­bahn­kreu­zungs­maß­nahmen veröf­fent­licht (Allge­meine Rundschreiben Straßenbau Nrn. 18/2022 vom 10.08.2022 und 19/2022 vom 15.08.2022).

Es handelt sich um die Richt­li­nien für die Planung, Baudurch­füh­rung und Abrech­nung von Maßnahmen nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz 2022 (Richt­li­nien Planen Bauen Abrechnen 2022) sowie um die Richt­li­nien zur Anwen­dung der Verord­nung zur Berech­nung von Ablösungs­be­trägen nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz, dem Bundes­fern­stra­ßen­ge­setz und dem Bundes­was­ser­stra­ßen­ge­setz 2022 (ABBV-Richtlinien 2022).

Die Richt­li­nien sind nicht allge­mein­ver­bind­lich wie Gesetze und Verord­nungen, sind aber als Arbeits­hilfe von erheb­li­cher prakti­scher Bedeu­tung. Unter anderem enthalten die „Richt­li­nien Planen Bauen Abrechnen 2022“ neue Muster­ver­ein­ba­rungen für Eisen­bahn­kreu­zungs­maß­nahmen, die den Geset­zes­än­de­rungen aus 2021 Rechnung tragen sollen.

WMRC Rechts­an­wälte werden die Neuerungen in verschie­denen Seminaren (siehe dazu unsere Seminare vhw Bundes­ver­band für Wohnen und Stadt­ent­wick­lung und w!ssenstransfer) behan­deln.