Neuregelung des Freistellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)
Mit Gesetz vom 22.12.2023 wurden die Regelungen zur Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken (§ 23 AEG) geändert. Durch die eisenbahnrechtliche Freistellung wird ein Grundstück in die gemeindliche Planungshoheit zurückgeführt, wenn es für den Eisenbahnbetrieb nicht mehr benötigt wird. Dann können auf den teilweise schon seit Jahrzehnten brachliegenden Bahngrundstücken dringend benötigte Wohnungen errichtet werden, insbesondere auch…