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08.11.2024

Am 05.11.2024 fand der 12. Kölner VergabeTreff des Reguvis Verlages statt. Informative Vorträge gaben einen Überblick über aktuelle Rechtsprechungen und Entwicklungen zum Vergaberecht. Eine rundherum gelungene Veranstaltung!

Rechtsanwältin Katja Gnittke war mit einem Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB dabei. Sie stellte insbesondere den in der Praxis sehr relevanten Ausschlusstatbestand nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB dar. Wann kann ein Auftraggeber einen Bieter wegen schlechter Erfahrungen aus vorangegangenen öffentlichen Aufträgen von einem Vergabeverfahren ausschließen? Auftraggeber müssen Vertragsverletzungen bereits dokumentieren und ahnden. Wenn ein Mangel nicht zu einer Rechtsfolge wie Schadensersatz oder Kündigung geführt hat, kann er nicht Basis für einen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB sein. Der Ausschluss steht im Ermessen des Auftraggebers. Im Rahmen der Ermessensausübung muss er eine Prognoseentscheidung darüber treffen, ob der Bieter die Leistungen trotz der bisherigen schlechten Erfahrungen erfüllen wird. Der Bieter muss vor einem Ausschluss angehört werden.

In Referentenentwurf zur Reform des Vergaberechts (Vergabetransformationspaket) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus dem Oktober 2024 sind kleinere Änderungen am Wortlaut der Regelungen in § 124 Abs. 4 Nr. 7 GWB vorgesehen, die sich näher am Wortlaut der zugrundeliegenden Richtlinie 2014/24/EU orientieren.

Wenn Sie Interesse an der Präsentation zu § 124 GWB haben, schreiben Sie eine E-Mail an gnittke(at)wmrc.de. Wir lassen Ihnen die Präsentation dann gerne zukommen.