Arbeitsfelder

WMRC Rechtsanwälte beraten Mandanten im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir beraten öffentliche Unternehmen und Körperschaften auch im Rahmen ihrer privatrechtlichen Tätigkeit (z.B.: Grundstückskaufverträge und Werkverträge). Dabei umfasst unsere Beratung auch die Prüfung, welche öffentlich-rechtlichen Bindungen unsere Mandanten bei ihrer privatrechtlichen Tätigkeit zu beachten haben (etwa Bindungen des Haushalts- oder Vergaberechts).

Folgende Themen stehen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht im Vordergrund:

 

 Kommunalwirtschaftsrecht

 Organisationsformen/Privatisierung

 Public Private Partnership

 Zuwendungsrecht

 

Kommunalwirtschaftsrecht

Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung
Kommunale Unternehmen

 

Organisationsform/Privatisierung

Prüfung der Organisationsmöglichkeiten 
Gestaltung der organisationsrechtlichen Grundlagen (Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen etc.)
Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen im Gesellschafter-/Anteilseignerkreis.

 

Public-Private-Partnership

Analyse von Vor- und Nachteilen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für ein Projekt 
Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens (vgl. auch Vergaberecht)
Gestaltung von PPP-Verträgen
Unterstützung beim Vertragsmanagement

 

Zuwendungsrecht

Prüfung von Zuwendungsmöglichkeiten 
Gestaltung von Zuwendungsrechtsverhältnissen (Fördermittelverträge/Zuwendungsbescheide) 
Abwicklung von Zuwendungsrechtsverhältnissen (Fördermittelverträge/Zuwendungsbescheide)