WMRC Rechtsanwälte beraten Mandanten im Öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir beraten öffentliche Unternehmen und Körperschaften auch im Rahmen ihrer privatrechtlichen Tätigkeit (z.B.: Grundstückskaufverträge und Werkverträge). Dabei umfasst unsere Beratung auch die Prüfung, welche öffentlich-rechtlichen Bindungen unsere Mandanten bei ihrer privatrechtlichen Tätigkeit zu beachten haben (etwa Bindungen des Haushalts- oder Vergaberechts).
Folgende Themen stehen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht im Vordergrund:
Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung
Kommunale Unternehmen
Prüfung der Organisationsmöglichkeiten
Gestaltung der organisationsrechtlichen Grundlagen (Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen etc.)
Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen im Gesellschafter-/Anteilseignerkreis.
Analyse von Vor- und Nachteilen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für ein Projekt
Vorbereitung und Begleitung des Vergabeverfahrens (vgl. auch Vergaberecht)
Gestaltung von PPP-Verträgen
Unterstützung beim Vertragsmanagement
Prüfung von Zuwendungsmöglichkeiten
Gestaltung von Zuwendungsrechtsverhältnissen (Fördermittelverträge/Zuwendungsbescheide)
Abwicklung von Zuwendungsrechtsverhältnissen (Fördermittelverträge/Zuwendungsbescheide)