Journal

27.04.2016

Seit dem 18.04.2016 ist das modernisierte Vergaberecht in Kraft. Vergabeverfahren, die vor diesem Zeitpunkt bekannt gemacht wurden, sind noch nach altem Recht durchzuführen. Auf ab Inkraftreten eingeleitete Vergabeverfahren ist das neue Recht anzuwenden. Über das neue Recht informierten wir mit den Artikeln „Vergaberechtsmodernisierung - Kabinettsfassung der Vergabeverordnung liegt vor“, „Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen“ im Journal.